Ein Studium kostet Geld. Das wissen wohl alle Studienanfänger und die, die es werden wollen. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vorab über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Stipendien sind zwar allgemein bekannt, jedoch werden sie wegen der meist hohen Anforderungen und des zum Teil langwierigen Bewerbungsverfahrens nur selten wahrgenommen. Obwohl derzeit nur etwa zwei Prozent der Studierenden ein Stipendium erhalten, lohnt sich der Blick auf solch eine Studienfinanzierung. Nicht zuletzt deshalb, weil im Gegensatz zum BAföG nichts zurückgezahlt werden muss.
Eine spezielle Art der Stipendien ist das Auslandsstipendium. Viele Studenten möchten oder müssen ein Auslandspraktikum oder -semester absolvieren. Um die zusätzlichen Kosten zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Folgenden kurz beschrieben werden:
Das Auslands-BAföG umfasst die anfallenden Studiengebühren, Reisekosten und bei Bedarf einen Zusatzbetrag für eine Krankenversicherung im Ausland. Allerdings müssen die Studenten bereits mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben. Im Gegensatz zur normalen BAföG-Leistung muss der Zuschuss des Auslands-BAföG nicht zurückgezahlt werden. Ein Antrag lohnt sich vor allem für Studenten, die sonst keinen Anspruch auf BAföG haben, da wegen der höheren Fördersätze die Einkommensgrenzen höher liegen.
Der deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert nicht nur ausländische Studierende in Deutschland, sonder auch deutsche Studierende im Ausland mit über 200 Stipendienprogrammen. Hier ist wieder ein Jahr Studium in Deutschland Voraussetzung. Das Programm „Sokrates / Erasmus“ fördert z.B. Auslandsstudien von drei bis zwölf Monaten an einer europäischen Partnerhochschule der Heimatuniversität und vergibt neben einer fachlichen und sprachlichen Vorbereitung einen Mobilitätszuschuss von bis zu 200 Euro monatlich.
Das Förderprogramm „Leonardo da Vinci“ unterstützt Auslandsaufenthalte außerhalb Europas, die an ein konkretes Forschungs- oder Studienprojekt gebunden sind.
Neben der Fulbright-Kommission für Studien-, Forschungs- und Lehraufenthalte in den USA und der Internationalen Weiterbildungs- und Entwicklungs-GmbH (InWEnt) bieten noch zahlreiche kleinere Organisationen Stipendien an, die in der Stipendiendatenbank des DDAD (http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/00462.de.html) zu finden sind.
Weitere nützliche Adressen:
Deutscher Akademischer Austauschdienst – DAAD
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Telefon: 0228/8820
postmaster@daad.de
www.daad.de
Fulbright-Kommission
Deutsche Programmabteilung
Oranienburger Straße 13–14
10178 Berlin
Telefon: 030/28444342
www.fulbright.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF
Hannoversche Straße 28–30
10115 Berlin
Telefon: 030/18570
information@bmbf.bund.de
www.bmbf.de
Wer überdurchschnittliche Schul- bzw. Studienleistung erbringt und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert ist, ist die Zielgruppe der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Vereinssitz in München. Die Stiftung macht es sich zur Aufgabe durch finanzielle Zuschüsse oder ideelle Unterstützung einen hochqualifizierten Akademikernachwuchs zu fördern. Antragsberechtigt für ein Stipendium sind deutsche Studenten, Studienanfänger und Bildungsinländer aller Fachrichtungen, die an einer anerkannten Univsität studieren bzw. zum nächsten Semester ein Studium aufnehmen werden. Achtung! Die Studienanfänger müssen zwingend immatrikuliert sein. Auch Graduierte, welche einen großen Beitrag innerhalb der Forschung erwarten lassen, dürfen sich für das Stipendium bewerben.
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragsberechtigten. Absolventen des zweiten Bildungsweges werden elternunabhängig gefördert.
Die Förderung bei Promotionsstipendien liegt bei monatlich 1.050 € zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100€. Ist jemand verheiratet, kann das Stipendium um 155€ pro Monat erhöht werden, sofern das Einkommen der Ehefrau/des Ehemannes 15.340 € netto im Jahr nicht übersteigt.
Auf Grundlage der ideellen Förderung bietet die Hanns-Seidel-Stiftung Seminare zu allgemeinen und aktuellen Themen vorwiegend aus den Bereichen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur an. Mehr Informationen erfahrt ihr auf der Hompage des Bildungswerkes.
Am 7. Juli stimmte der Bundesrat erneut über die Zukunft der geplanten Bafög-Erhöhung und des “Nationalen Stipendienprogramms” ab. Die größte Überraschung war dabei, dass das schon als abgeschrieben geltende Stipendienprogramm doch noch die Zustimmung der Länder erhielt und somit zum 1. August 2010 in Kraft treten kann.
Wie wir bereits berichteten, stand es nicht gut um die vom Bundestag bewilligten Planungen zum “Nationalen Stipendienprogramm” – Experten rechneten bereits fest damit, dass für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen sei.
Der Wind hat sich jedoch kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung gedreht: Der Bund hatte seine Planungen zur Verteilung der staatlichen Finanzierungskosten noch einmal überarbeitet. Sollten die Kosten bis zu dieser Änderung noch jeweils zu 50 Prozent von Bund und Ländern getragen werden, stammen die staatlichen Zuschüsse künftig komplett aus dem Bundeshaushalt.
Die Bundesländer setzen somit ein fatales Zeichen: Sie machen ihre Zustimmung offenkundig zu einem maßgeblichen Teil von den Finanzierungsmodalitäten abhängig. Kaum übernimmt der Bund den gesamten staatlichen Finanzierungsanteil des Stipendienprogramms, wandelt sich die umfassende Ablehnung zahlreicher Bundesländer in eine knappe Mehrheit. Obwohl mehrere Bundesländer offen Kritik an den Rahmenbedingungen des Programms geäußert haben, scheinen sich diese Zweifel gemeinsam mit dem Wegfall der finanziellen Belastungen der Länder in Luft aufgelöst zu haben.
Dieser Habitus der Länder wird noch deutlicher, wenn man ihre Entscheidungen zur geplanten BAföG-Erhöhung betrachtet. Der Bund ist zurzeit nicht bereit, an der Verteilung der Finanzierungskosten der Bafög-Fördergelder Veränderungen vorzunehmen. Die Bundesländer würden folglich durch die geplante BAföG-Erhöhung nicht um Mehrkosten herum kommen, solange der Bund an der aktuellen Verteilung der BAföG-Kosten (derzeit 65 Prozent Bund, 35 Prozent Länder) festhält.
Der Gesetzentwurf des BAföG-Änderungsgesetzes wird nun im Vermittlungsausschuss diskutiert und modifiziert. Der Ausschuss tagt jedoch erst im September, so dass nicht mit einer raschen Lösung des Problems zu rechnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Länder ihre Zustimmung zu diesem Gesetz erneut vom Bund vergolden lassen.
Am 9. Juli entscheidet der Bundesrat über die Zukunft des „Nationalen Stipendienprogramms“ und die Umsetzung der geplanten BAföG-Änderungen. Die Inhalte des Stipendienprogramms und die Einzelheiten der BAföG-Änderungen können Sie unserem Artikel vom 27. April 2010 entnehmen.
Nachdem es auf Bundesebene nur wenige Kritikpunkte am Gesetzesentwurf zum „Nationalen Stipendienprogramm“ gab, bildet sich im Bundesrat ein breiter Widerstand. Sowohl das Stipendienprogramm, als auch das geplante BAföG-Änderungsgesetz stehen auf der Kippe. In erster Linie scheitern beide Entwürfe bisher an der Zustimmung der Finanzausschüsse der Bundesländer. Im Falle des Stipendienprogramms stimmten 15 von 16 Ländern gegen eine Umsetzung der Pläne. Blendet man den finanziell immer enger geschnürten Bildungsgürtel einmal aus, bleibt bedenklich, dass auch im Kulturausschuss zehn Länder gegen den Entwurf stimmten – hier spielen anders als im Finanzausschuss insbesondere inhaltliche Planungsdetails eine Rolle.
Das „Nationale Stipendienprogramm“ wird inhaltlich dahingehend angegriffen, als dass es für die eigentliche Zielgruppe keine sichere Möglichkeit darstellt, überhaupt gefördert zu werden. Studenten, die aus finanziellen Gründen die Aufnahme eines Studiums abwägen müssen, werden ihre Entscheidung kaum auf Grundlage der wagen Möglichkeit einer Förderung positiv beeinflusst sehen. Die Vergabekriterien orientieren sich fast ausschließlich an den Leistungen der Interessenten. Die Kritiker des Programms bezeichnen es als unsozial und wünschen sich eine Weiterreichung der geplanten finanziellen Mittel an das allgemeine BAföG. Hier würde es allen Studierenden zugute kommen.
Die Chancen für eine Realisierung des „Nationalen Stipendienprogramms“ stehen äußerst schlecht. Für den Entwurf zum jüngsten BAföG-Änderungsgesetz gibt es indes noch Hoffnung: zwar verweigern die Länder auch hier ihre finanzielle Beteiligung, doch gibt es inhaltlich keine Zweifel an der Sinnhaftigkeit der geplanten Änderungen. Bund und Länder stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Sparmaßnahmen im Bildungssektor würden ein deutliches Zeichen setzen und erneut dem Prädikat „Bildungsrepublik Deutschland“ schaden.
Am 21.04.2010 hat das Kabinett zwei wichtige Gesetzentwürfe für Studierende beschlossen: neben dem 23. BAföG-Änderungsgesetz wurde ebenfalls ein Entwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms befürwortet.
Die Zielsetzung dieser beiden Entwürfe wurde dabei klar von der Bundesbildungsministerin Anette Schavan formuliert: „Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird“. Ein bedarfsgerechtes BAföG und ein leistungsabhängiges Stipendium sollen bei der allgemeinen Verbesserung der Studienfinanzierungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle spielen, so Schavan.
Der weiterhin steigenden Zahl von Studierenden in Deutschland entsprechend, soll durch die Änderungen der Kreis der Förderberechtigten abermals erweitert werden. Die folgenden Änderungen sollen laut aktuellen Planungen mit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 in Kraft treten:
Wie aus der Liste ersichtlich wird, fanden neben den Erhöhungen der Freibeträge und Bedarfssätze auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung der BAföG-Förderung Berücksichtigung im Entwurf. Die Reduzierung des Aufwandes und der teils schwierigen bzw. zeitintensiven Beschaffung von Nachweisen und deren individuelle Prüfung, erleichtern beiden Seiten die Arbeit: den Studierenden und den Prüfstellen.
Neben den aufgeführten Veränderungen sind weitere Anpassungen bei den Auslandszuschlägen und beim Schüler-BAföG geplant, die vorrangig eine Vereinfachung des Prüfungsverfahrens bzw. gewisse Pauschalisierungen mit sich bringen.
“In einer modernen Gesellschaft mit immer mehr Arbeitsplätzen, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordern, ist es wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen”, sagte Schavan. “Genauso wichtig ist es aber auch, die besonders Begabten zu fördern. Wir starten deshalb jetzt eine ganz neue Förderung, von der unser Land auf lange Sicht profitieren wird.”
Das Kabinett legt im Gesetzesentwurf seine Pläne zur Einführung eines nationalen Stipendienprogramms dar und will damit die schon heute durch die Hochschulen erworbenen Stipendien unterstützen. Diese zumeist aus der Wirtschaft und von Privatpersonen stammenden Stipendien sollen durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt werden. Die Finanzierung dieser Zuschüsse soll zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erbracht werden.
Die Auswahl der Stipendiaten kann dabei auf Grundlage zahlreicher Kriterien getroffen werden: neben dem gesellschaftlichen Engagement und der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, können auch besondere Umstände der familiären Herkunft wie Migrationshintergründe berücksichtigt werden. Derartige Leistungsstipendien werden bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat nicht zur Berechnung der BAföG-Zuschüsse angerechnet.
Diese Förderungsart ist für alle Studenten und Hochschulabsolventen interessant, die eine Existenzgründung aus der Wissenschaft planen. Gefördert werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das Stipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Träger dieses Stipendiums ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Mittel werden aus den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die ein innovatives Unternehmen gründen oder ausgründen wollen und zu den folgenden Personengruppen gehören: Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden), Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben und Gründerteams bis maximal drei Personen. Das Gründerteam sollte sich dabei mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen.
Die Höhe der Förderung ist Personenbezogen und richtet sich nach dem Status des Mitglieds des Gründerteams: Studierende, die sich in der zweiten Hälfte ihrer Regelstudienzeit befinden erhalten 800 € pro Monat, Absolventen mit Hochschulabschluss erhalten 2.000 € pro Monat und promovierte Gründer erhalten bis zu 2.500 € pro Monat. Der Kinderzuschlag beträgt 100 € pro Kind und Monat. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Über die Förderung durch ein Stipendium besteht die Möglichkeit Sachausgaben bis 10.000 € (im Falle von Einzelgründungen) bzw. bis zu 17.000 € (bei Gründerteams) fördern zu lassen. Coachings werden bis zu einer Höhe von 5.000 € gefördert.
Derzeit werden etwa 500 Gründungsvorhaben durch EXIST-SEED gefördert. Im Rahmen dieser Projekte kommt das Stipendium etwa 800 Gründerinnen und Gründern zu Gute - die Differenz ergibt sich aus der Tatsache, dass zwei Drittel aller Projekte in Teams durchgeführt werden.
Schwerpunkte der Gründungsprojekte lassen sich in den Bereichen Medizintechnik, Biotechnologie und in den Informations- sowie Kommunikationstechnologien erkennen. Die Stimmen der Gründerinnen und Gründer fallen dabei äußerst positiv aus: das Stipendium hält ihnen den Rücken frei und gibt ihnen damit die Freiheit, sich voll und ganz auf ihre innovative Idee konzentrieren zu können.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) bietet 2 Stipendien für die Herbststudiengänge an. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 21.08.2009.
Die Stipendien beziehen sich auf die berufsbegleitenden Studiengänge „Fachwirt Dialogmarketing DDV“ und „Fachwirt Online Marketing BVDW“ an der Deutschen Dialogmarketing Akademie DDA und den Studiengang „Dialogmarketing-Fachwirt BAW“ an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing BAW. Der DDV übernimmt alle Studiengebühren. Das Studium beginnt am 16.10.2009.
Unterstützt wird das Projekt von dem Direktmarketing-Unternehmen Egro Direktwerbung in Obertshausen.
Mehr Informationen und alle Teilnahmebestimmungen findet ihr unter www.ddv.de.
Quelle: www.openPR.de
Trotz großer Geldnot bewerben sich Studenten nicht um Stipendien. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag des Reemtsma-Begabtenförderungswerks. Nach dieser Studie werden 2/3 der Studenten von ihren Eltern finanziell unterstützt, 60 % gehen nebenher jobben, 32 % erhalten Bafög und 10 % haben ein Darlehen aufgenommen. Lediglich 4 % sind Stipendiaten. “Die Studie offenbart, dass Finanzierungsprobleme sehr häufig zur Erwägung eines Studienverzichts beziehungsweise eines Studienabbruchs führen”, resümiert Michael Wenzel, der Vorsitzende des Reemtsma-Begabtenförderungswerks.
Außerdem wurde erfragt, wie viele der Studenten sich während der ersten vier Semester um ein Stipendium bemühten: 82% der Befragten hatten sich trotz permanenter Klagen noch nie um eine Förderung beworben. “Offenbar sind die Stipendienangebote noch immer zu wenig bekannt, die Botschaft dringt nicht zur Zielgruppe durch”, meint der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Rolf Dobischat.
So soll das Stipendienwesen in Zukunft weiter ausgebaut werden und auf einen besseren Kommunikationsweg geachtet werden. Die Studenten sollten ihre Fähigkeiten nicht unterschätzen und das Angebot des Stipendiums nutzen.
Quelle: www.welt.de
In Nordrhein-Westfalen soll ein Stipendien-Programm den Studienanfängern und bereits Studierenden das Leben vereinfachen. Ab November steht die Unterstützung in den Startlöchern und wird Abiturienten und Studenten mit sehr guten Ergebnissen unter die Arme greifen. Wenn alles gut verläuft und alle Unternehmen, Stiftungen und private Geldgeber aus Remscheid, Solingen und Wuppertal mitziehen, können bis zu 48 Stipendien vergeben werden.
Jeder Student erhält 150 € vom Unternehmen und weitere 150 € vom Staat. Somit kann man schon mal sorgenfrei die Miete bezahlen und entspannter ans Studium herangehen. Die Förderung soll für mindestens zwei Jahre erfolgen.
Das Programm zieht weitere positive Aspekte mit sich: es kommt zu einer engeren Verbindung zwischen Universität und Wirtschaft im Bergischen Land und kann für die Studenten auch nach erfolgreich abgeschlossenem Studium viele Vorteile mit sich bringen.
Quelle: http://www.wz-newsline.de
Zur Zeit erhalten nur 2 % der Stipendiaten eine Unterstrützung durch ein Stipendium. Herr Andreas Pinkwart, nordrhein-westfälischer Wissenschafftsminister, möchte das abschaffen und entwickelte bereits im letzten Jahr ein Stipendienmodell, welches den besten 10 % der Studenten monaltich 300 EUR zahlen soll. Die Kosten sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden.
Nun ist Geduld gefragt, denn bis zu den ersten Ergebnissen der kürzlich durch die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern gründeten Arbeitsgruppe für Stipendien vergeht sicher noch einige Zeit.
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