Die Freude auf die Sommerferien/ Semesterferien oder auf einen neuen Lebensabschnitt an der neuen Schule/ Uni ist so groß, das man schnell vergisst das Bafög rechtzeitig zu beantragen. Schnell entfällt einem, dass das Bafögamt oft bis zu 3 Monate braucht bis das Geld auf dem Konto ist. Deswegen ist es wichtig, den Bafög-Antrag so zeitnah wie möglich einzureichen.
Was ist in der Ferienzeit?
Laut §15 Absatz 2.3 des Bafög Gesetzes werden bis zu 77 Ferienwerktage im Förderungszeitraum bezahlt. Dies gilt jdeoch nicht für die vorlesungsfreie Zeit im Hochschulbereich. Überschreitet man in einem Jahr diese 77 Ferienwerktage, so wird die Dauer der Leistung für jeden angefangenen Zeitraum von 26 Ferienwerktagen um einen Kalendermonat gekürzt. Schüler können sich demnach entspannt zurücklegen, da die gesetzlich festgelegten Ferientage dies nicht überschreiten.
Jedoch werden nur die Ferien bezahlt die innerhalb der Ausbildung liegen. Das heißt wenn ein Jahr endet muss ein Folgeantrag für das kommende Ausbildungsjahr gestellt werden, damit die Leistung fortlaufend gezahlt wird. Die Förderung endet in dem Monat, in dem die Ausbildung endet.
Die lang und heiß diskutierte BAföG-Erhöhung wurde nun endlich beschlossen. Damit erhalten Schüler und Studenten rückwirkend zum 01. Oktober 2010 eine BAföG Erhöhung, gleichzeitig bringt die 23. BAföG Novelle auch weitere Änderungen mit.
Folgende Neuerungen wurden eingeführt:
Fazit: Die Zahl der BAföG Berechtigten steigt.
Durch die vielen Änderungen rechnet Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) damit, dass sich die Zahl der BAföG Berechtigten um 50.000 bis 60.000 Schüler und Studenten erhöhen wird. 2009 war die Zahl der BAföG Berechtigten bei über 870.000, wobei der Anteil der Studierenden bei 550.000 lag. Die Regelung wird rückwirkend zum 01. Oktober 2010 Anwendung finden. Anfang Dezember war die Freude bei allen Empfängern groß, als die Erhöhung sie nun endlich erreichte, und zu dem in der Weihnachtszeit sehr gut angelegt war.
Seit einiger Zeit gibt es Streit um das BAföG, denn eine Einigung zwischen Bund und Ländern fällt schwer. Nun hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erreicht, der eine Erhöhung des BAföGs um zwei Prozent vorsieht.
Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan (CDU) habe den Kompromissvorschlag zur Kostenverteilung auf Bund und Länder vorgelegt, der weitgehend angenommen wurde. Die Länder sollen nun mehr Geld vom Bund für ihre Hochschulen bekommen. Dafür werden die Länder einen Teil der BAföG-Erhöhung selbst tragen müssen. Durch diesen Kompromiss würde sich der BAföG-Höchstsatz um durchschnittlich 13 Euro im Monat erhöhen, von 648 auf 670 Euro.
In der kommenden Woche wird im Vermittlungsausschuss die endgültige Entscheidung fallen, nachdem einige Länder den Vorschlag noch prüfen wollten. Mit der Einigung auf einen Gesetzentwurf könnte die BAföG-Erhöhung rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft treten.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) reagierte zurückhaltend auf die Einigung. Das Zeitfenster für eine rückwirkende BAföG-Erhöhung werde immer kleiner. Am 15. Oktober müsse endlich die Erhöhung kommen. Dies sei die letzte Chance für Bund und Länder, ihr Gesicht nicht zu verlieren.
Am 7. Juli stimmte der Bundesrat erneut über die Zukunft der geplanten Bafög-Erhöhung und des “Nationalen Stipendienprogramms” ab. Die größte Überraschung war dabei, dass das schon als abgeschrieben geltende Stipendienprogramm doch noch die Zustimmung der Länder erhielt und somit zum 1. August 2010 in Kraft treten kann.
Wie wir bereits berichteten, stand es nicht gut um die vom Bundestag bewilligten Planungen zum “Nationalen Stipendienprogramm” – Experten rechneten bereits fest damit, dass für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen sei.
Der Wind hat sich jedoch kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung gedreht: Der Bund hatte seine Planungen zur Verteilung der staatlichen Finanzierungskosten noch einmal überarbeitet. Sollten die Kosten bis zu dieser Änderung noch jeweils zu 50 Prozent von Bund und Ländern getragen werden, stammen die staatlichen Zuschüsse künftig komplett aus dem Bundeshaushalt.
Die Bundesländer setzen somit ein fatales Zeichen: Sie machen ihre Zustimmung offenkundig zu einem maßgeblichen Teil von den Finanzierungsmodalitäten abhängig. Kaum übernimmt der Bund den gesamten staatlichen Finanzierungsanteil des Stipendienprogramms, wandelt sich die umfassende Ablehnung zahlreicher Bundesländer in eine knappe Mehrheit. Obwohl mehrere Bundesländer offen Kritik an den Rahmenbedingungen des Programms geäußert haben, scheinen sich diese Zweifel gemeinsam mit dem Wegfall der finanziellen Belastungen der Länder in Luft aufgelöst zu haben.
Dieser Habitus der Länder wird noch deutlicher, wenn man ihre Entscheidungen zur geplanten BAföG-Erhöhung betrachtet. Der Bund ist zurzeit nicht bereit, an der Verteilung der Finanzierungskosten der Bafög-Fördergelder Veränderungen vorzunehmen. Die Bundesländer würden folglich durch die geplante BAföG-Erhöhung nicht um Mehrkosten herum kommen, solange der Bund an der aktuellen Verteilung der BAföG-Kosten (derzeit 65 Prozent Bund, 35 Prozent Länder) festhält.
Der Gesetzentwurf des BAföG-Änderungsgesetzes wird nun im Vermittlungsausschuss diskutiert und modifiziert. Der Ausschuss tagt jedoch erst im September, so dass nicht mit einer raschen Lösung des Problems zu rechnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Länder ihre Zustimmung zu diesem Gesetz erneut vom Bund vergolden lassen.
Am 9. Juli entscheidet der Bundesrat über die Zukunft des „Nationalen Stipendienprogramms“ und die Umsetzung der geplanten BAföG-Änderungen. Die Inhalte des Stipendienprogramms und die Einzelheiten der BAföG-Änderungen können Sie unserem Artikel vom 27. April 2010 entnehmen.
Nachdem es auf Bundesebene nur wenige Kritikpunkte am Gesetzesentwurf zum „Nationalen Stipendienprogramm“ gab, bildet sich im Bundesrat ein breiter Widerstand. Sowohl das Stipendienprogramm, als auch das geplante BAföG-Änderungsgesetz stehen auf der Kippe. In erster Linie scheitern beide Entwürfe bisher an der Zustimmung der Finanzausschüsse der Bundesländer. Im Falle des Stipendienprogramms stimmten 15 von 16 Ländern gegen eine Umsetzung der Pläne. Blendet man den finanziell immer enger geschnürten Bildungsgürtel einmal aus, bleibt bedenklich, dass auch im Kulturausschuss zehn Länder gegen den Entwurf stimmten – hier spielen anders als im Finanzausschuss insbesondere inhaltliche Planungsdetails eine Rolle.
Das „Nationale Stipendienprogramm“ wird inhaltlich dahingehend angegriffen, als dass es für die eigentliche Zielgruppe keine sichere Möglichkeit darstellt, überhaupt gefördert zu werden. Studenten, die aus finanziellen Gründen die Aufnahme eines Studiums abwägen müssen, werden ihre Entscheidung kaum auf Grundlage der wagen Möglichkeit einer Förderung positiv beeinflusst sehen. Die Vergabekriterien orientieren sich fast ausschließlich an den Leistungen der Interessenten. Die Kritiker des Programms bezeichnen es als unsozial und wünschen sich eine Weiterreichung der geplanten finanziellen Mittel an das allgemeine BAföG. Hier würde es allen Studierenden zugute kommen.
Die Chancen für eine Realisierung des „Nationalen Stipendienprogramms“ stehen äußerst schlecht. Für den Entwurf zum jüngsten BAföG-Änderungsgesetz gibt es indes noch Hoffnung: zwar verweigern die Länder auch hier ihre finanzielle Beteiligung, doch gibt es inhaltlich keine Zweifel an der Sinnhaftigkeit der geplanten Änderungen. Bund und Länder stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Sparmaßnahmen im Bildungssektor würden ein deutliches Zeichen setzen und erneut dem Prädikat „Bildungsrepublik Deutschland“ schaden.
Die Erhöhung der BAföG-Bezüge wurde erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossen und schon steht sie auf der Kippe – gleiches gilt für das nationale Stipendienprogramm, über das wir bereits ausführlich berichtet haben.
Entscheidungen zur Umsetzungen der Entwürfe werden von den Bundesländern getroffen. Presseberichten zufolge hat eine Mehrheit der Länder den für Studenten erfreulichen Gesetzesentwurf im Finanzausschuss des Bundesrates bereits abgelehnt.
Die Ablehnung geht dabei insbesondere von Unionsländern aus, ist jedoch nicht nur auf diese beschränkt. Der Gegenwind war dabei deutlich: insgesamt sollen sich 11 von 16 Ländern gegen die BAföG-Erhöhung und das Stipendienprogramm ausgesprochen haben.
Begründet wurde die Ablehnung des Entwurfes durch die bedenkliche Haushaltslage der Länder, die sich mit einer Mehrbelastung von 172,9 Millionen Euro konfrontiert sehen. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, Achim Meyer auf der Heyde, äußerte sich empört und enttäuscht zur Reaktion der Bundesländer: „Diese Länder fallen dem Bund, sie fallen der Bundesbildungsministerin in den Rücken. Sie verschaukeln ihre Studierenden, die mit der BAföG-Erhöhung gerechnet haben. So wird nichts aus der Bildungsrepublik Deutschland.“
Am 21.04.2010 hat das Kabinett zwei wichtige Gesetzentwürfe für Studierende beschlossen: neben dem 23. BAföG-Änderungsgesetz wurde ebenfalls ein Entwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms befürwortet.
Die Zielsetzung dieser beiden Entwürfe wurde dabei klar von der Bundesbildungsministerin Anette Schavan formuliert: „Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird“. Ein bedarfsgerechtes BAföG und ein leistungsabhängiges Stipendium sollen bei der allgemeinen Verbesserung der Studienfinanzierungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle spielen, so Schavan.
Der weiterhin steigenden Zahl von Studierenden in Deutschland entsprechend, soll durch die Änderungen der Kreis der Förderberechtigten abermals erweitert werden. Die folgenden Änderungen sollen laut aktuellen Planungen mit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 in Kraft treten:
Wie aus der Liste ersichtlich wird, fanden neben den Erhöhungen der Freibeträge und Bedarfssätze auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung der BAföG-Förderung Berücksichtigung im Entwurf. Die Reduzierung des Aufwandes und der teils schwierigen bzw. zeitintensiven Beschaffung von Nachweisen und deren individuelle Prüfung, erleichtern beiden Seiten die Arbeit: den Studierenden und den Prüfstellen.
Neben den aufgeführten Veränderungen sind weitere Anpassungen bei den Auslandszuschlägen und beim Schüler-BAföG geplant, die vorrangig eine Vereinfachung des Prüfungsverfahrens bzw. gewisse Pauschalisierungen mit sich bringen.
“In einer modernen Gesellschaft mit immer mehr Arbeitsplätzen, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordern, ist es wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen”, sagte Schavan. “Genauso wichtig ist es aber auch, die besonders Begabten zu fördern. Wir starten deshalb jetzt eine ganz neue Förderung, von der unser Land auf lange Sicht profitieren wird.”
Das Kabinett legt im Gesetzesentwurf seine Pläne zur Einführung eines nationalen Stipendienprogramms dar und will damit die schon heute durch die Hochschulen erworbenen Stipendien unterstützen. Diese zumeist aus der Wirtschaft und von Privatpersonen stammenden Stipendien sollen durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt werden. Die Finanzierung dieser Zuschüsse soll zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erbracht werden.
Die Auswahl der Stipendiaten kann dabei auf Grundlage zahlreicher Kriterien getroffen werden: neben dem gesellschaftlichen Engagement und der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, können auch besondere Umstände der familiären Herkunft wie Migrationshintergründe berücksichtigt werden. Derartige Leistungsstipendien werden bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat nicht zur Berechnung der BAföG-Zuschüsse angerechnet.
Rund 820.000 Schüler und Studenten erhielten im Jahr 2008 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Alle Empfänger dieser Existenzsicherungshilfe verbinden die Mühen einer Antragstellung, die mindestens einmal jährlich erfolgen muss. Abhängig von den Lebensumständen der Empfänger und ihrer Eltern schwankt der Zeitaufwand zum Ausfüllen der Anträge erheblich. Ein von der Bundesregierung eingesetzter Normenkontrollrat hat sich mit der Fragestellung beschäftigt, wie die Anträge einfacher und verständlicher gestaltet werden können, um sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten der bearbeitenden Ämter für mehr Klarheit und Zeitersparnis zu sorgen.
Unter dem Motto „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ wurden insgesamt 683 Studierende befragt. Zusätzlich wurden acht Bundesländer und insgesamt 14 Ämter für Ausbildungsförderung in die Studie mit eingebunden. Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass Studierende im Schnitt rund fünfeinhalb Stunden zum Ausfüllen eines Erstantrages benötigten. Die Werte Schwanken dabei je nach Lebenssituation des Antragstellers erheblich: unkomplizierte Rahmenbedingungen sorgen für eine Bearbeitungszeit von rund einer Stunde, während die Bearbeitungszeit in extrem vielschichtigen Fällen (mehrere Geschwister, komplizierte Einkommenslage der Eltern mit Vermischungen von Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis) bis zu 25 Stunden dauerte. Im Falle des Zweitantrages wurde zum Ausfüllen durchschnittlich rund eine Stunde weniger Zeit benötigt. Das Ausfüllen von BAföG-Anträgen für ein Auslandsstudium dauert laut der ermittelten Werte rund sieben Stunden.
Am problematischsten und zeitintensivsten wurde vom Großteil der Befragten das Einholen von Nachweisen der Eltern, von Professoren und Vermietern beschrieben. Auch die Ämter haben in dieser Beziehung auf Missstände aufmerksam gemacht: fehlende Nachweise oder Angaben in den komplizierten Formblättern erfordern zeitaufwändige Recherchen und Nachfragen bei den Antragstellern – dabei können zwischen Antragstellung und Ergehen eines Bescheides zwei bis sechs Monate vergehen.
Die Angaben der Befragten in Sachen Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Anträge ergaben, dass zwar über 60 Prozent der Befragungsteilnehmer die Formblätter des Antrages übersichtlich fanden, es jedoch in Sachen Verständlichkeit schlechter aussieht: rund 50 Prozent fanden den Antrag in Teilen unverständlich. Als besonders problematisch wurden hier insbesondere die nötigen Erklärungen zur Einkommenslage der Eltern empfunden.
Die Bearbeitungszeit der BAföG-Ämter für einen Antrag ist indes deutlich niedriger als im Falle der Studenten: durchschnittlich eine Stunde wird benötigt, wobei auch hier teils erhebliche Schwankungen durch unterschiedliche Umfänge der Anträge entstehen. Auch zwischen den Ämtern klaffen mitunter deutliche Unterschiede in der Bearbeitungszeit. Die abweichenden Werte zwischen den Ämtern entstehen durch uneinheitliche Softwaresysteme und durch Unterschiede bei der Prüfungstiefe der Angaben.
Im Rahmen der Untersuchung des Rates wurden zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen am bestehenden Antragsverfahren gemacht. Ein Vorschlag spricht die Pauschalisierung einiger Posten im BAföG an. Denkbar wäre beispielsweise eine Pauschalisierung der Mietkosten, wobei hier nach einer fairen Lösung gesucht werden müsse, die sich an den tatsächlichen Mietkosten (die je nach Stadt sehr unterschiedlich ausfallen können) einer Region orientiert.
Um Zeit zu sparen, schlägt der Rat weiterhin vor, die Antragstellung zukünftig online abzuwickeln. Hierfür sollte eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt werden, wobei hier die Selbstbestimmung der einzelnen Bundesländer hinderlich werden dürfte. Beim Erbringen von Nachweisen ist die Umstellung auf die Nutzung des Internets derweil wenig hilfreich: hier werden weiterhin der Postweg oder die persönliche Vorlage unersetzbar bleiben.
In einer aktuellen Novelle des BAföG wurden bereits einige vom Normenkontrollrat vorgeschlagene Detailänderungen an den Formblättern aufgegriffen und umgesetzt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren künftig weiter vereinfacht und insbesondere in Punkto Verständlichkeit weniger Probleme auftreten werden.
Über die Einzelheiten der geplanten Erhöhung des BAföG durch die Bundesregierung zum 1. Oktober 2010 wollen Bund und Länder sich in den kommenden Wochen beraten. Die letzte Erhöhung des BAföG für Studenten und Studentinnen erfolgte am 1. Oktober 2008 – der aktuelle Höchstsatz der Förderung für alle Studierenden liegt bei 648 €.
Auf der nächsten Sitzung der Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009 wollen Bund und Länder eine Entscheidung über die neue, geplanten Regelung im Hinblick auf BAföG treffen. Ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin mit den jeweiligen Ministerpräsidenten der Länder zu diesem Thema ist für den 16. Dezember 2009 geplant.
Des Weiteren soll an diesem Termin auch über die notwendige Ausgabensteigerung im Hinblick auf Bildung und Forschung in Deutschland bis ins Jahr 2015 auf einen Anteil des Bruttoinlandsprdukts in Höhe von 10 Prozent entschieden werden. Bund und Länder hatten sich auf dieses Ziel auf dem Bildungsgipfel von Dresden im Jahr 2008 geeinigt.
Neben der Reform des BAföG wird seitens der Bundesregierung ein Stipendienprogramm für besonders begabte Studentinnen und Studenten geplant. Darauf sollen weder das BAföG noch das Einkommen der Eltern zur Anrechnung kommen.
Ziel dieser Planungen ist, Deutschland zu einem der attraktivsten Wissenschafts- und Forschungsstandorte im internationalen Vergleich zu machen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung bis ins Jahr 2013 zusätzlich ein Budget von 12 Milliarden Euro in Bildung und Forschung investieren.
Rund 16.000 Schüler und Studenten, bzw. 2% mehr als im Jahr 2007 kamen im vergangenen Jahr in den Genuss der Ausbildungsförderung. Die Zahl der Bafög Empfänger stieg auf 822.000 - davon 312.000 Schüler und 510.000 Studenten.
Von den Geförderten wohnen 31% bei den Eltern und somit 69% außerhalb des Elternhauses. 52% erhielten eine Vollförderung . Abhängig ist die Höhe dieses Betrages von der Ausbildungsstätte und der Unterbringung.
Insgesamt 2,33 Milliarden Euro gab der Staat im Jahr 2008 für die Ausbildungsförderung aus, somit 144 Millionen mehr als im Vorjahr. Im Durchschnitt erhielt jeder geförderte Schüler 321 Euro pro Monat und jeder geförderte Student 398 Euro.
Quelle: www.focus.de
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