Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sich jetzt einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BHF) vom letzten Jahr angeschlossen, nach dem Studienkosten künftig leichter als Werbungskosten absetzbar sind. Diesen Vorteil können jedoch nur Masterstudenten und Studenten nutzen, die vor ihrem Studium eine Ausbildung gemacht haben.
Werbungskosten können im Gegensatz zu Sonderausgaben als sogenannte Verlustvorträge in die Zukunft gerettet werden. Daraus ergeben sich lukrative Steuervorteile, wenn nach dem Studium ein Beruf ergriffen wird.
Diejenigen, die direkt nach dem Abitur studieren wollen, können diese Vorteile jedoch nicht nutzen. Für sie gelten Studienkosten weiterhin als Sonderausgaben und sind nur bis 4000 € absetzbar. Dagegen können Werbungskosten unbegrenzt abgesetzt werden und in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden. Wer also Steuern sparen möchte, der sollte vor dem Studium eine Berufsausbildung abschließen oder muss bis zum Masterstudium warten.
Die Semesterferien sind in vollem Gange, die Hausarbeiten geschrieben und das Ferienbudget neigt sich seinem Ende.
Höchste Zeit für einen Last Minute-Ferienjob! Doch woher?
Viele Studenten wenden sich an Online-Jobbörsen. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine Berufs- und Branchenspezifische Stellenbörse.
Hier kann man zwar nach geeigneten Jobs suchen, doch leider sind diese oft weniger gut bezahlt.
Job-Börsen wie last-minute-job.com oder studentenjobs24.de sind dagegen besser sortiert und richten sich direkt an Studenten.
Laut der Bundesagentur für Arbeit ist es aber der Normalfall, durch Verwandte und Bekannte an einen guten Ferienjob zu kommen.
Auch das simple direkte Nachfragen bei den Firmen ist weiterhin eine beliebte und erfolgversprechende Methode.
Wer kurzfristig einen Job sucht, sollte bereit sein auch körperliche und intensive Arbeit anzunehmen. Umzugshelfer können bei einem Vier-Stunden-Umzug bis zu 41 Euro verdienen, Gartenhelfer beim Rasenmähen oder Unkraut zupfen im Durchschnitt 8 Euro pro Stunde.
Bei allen Jobs ist auf Bezahlung und Stundenzahl zu achten. Nur bei kurzfristigen Beschäftigungen (nicht mehr als 50 Tage im Jahr) dürfen Studenten auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ein Minijob darf zudem nicht mehr als 400 Euro im Monat einbringen, da ein Student sonst sozialversicherungspflichtig wird.
Die Kindergeldgrenze muss ebenfalls beachtet werden.Wer mehr als 8004 Euro (brutto) im Jahr verdient, hat keinen Anspruch
mehr auf Kindergeld. Auch für Bafög-Empfänger gelten gesonderte Regelungen.
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