Am 7. Juli stimmte der Bundesrat erneut über die Zukunft der geplanten Bafög-Erhöhung und des “Nationalen Stipendienprogramms” ab. Die größte Überraschung war dabei, dass das schon als abgeschrieben geltende Stipendienprogramm doch noch die Zustimmung der Länder erhielt und somit zum 1. August 2010 in Kraft treten kann.
Wie wir bereits berichteten, stand es nicht gut um die vom Bundestag bewilligten Planungen zum “Nationalen Stipendienprogramm” – Experten rechneten bereits fest damit, dass für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen sei.
Der Wind hat sich jedoch kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung gedreht: Der Bund hatte seine Planungen zur Verteilung der staatlichen Finanzierungskosten noch einmal überarbeitet. Sollten die Kosten bis zu dieser Änderung noch jeweils zu 50 Prozent von Bund und Ländern getragen werden, stammen die staatlichen Zuschüsse künftig komplett aus dem Bundeshaushalt.
Die Bundesländer setzen somit ein fatales Zeichen: Sie machen ihre Zustimmung offenkundig zu einem maßgeblichen Teil von den Finanzierungsmodalitäten abhängig. Kaum übernimmt der Bund den gesamten staatlichen Finanzierungsanteil des Stipendienprogramms, wandelt sich die umfassende Ablehnung zahlreicher Bundesländer in eine knappe Mehrheit. Obwohl mehrere Bundesländer offen Kritik an den Rahmenbedingungen des Programms geäußert haben, scheinen sich diese Zweifel gemeinsam mit dem Wegfall der finanziellen Belastungen der Länder in Luft aufgelöst zu haben.
Dieser Habitus der Länder wird noch deutlicher, wenn man ihre Entscheidungen zur geplanten BAföG-Erhöhung betrachtet. Der Bund ist zurzeit nicht bereit, an der Verteilung der Finanzierungskosten der Bafög-Fördergelder Veränderungen vorzunehmen. Die Bundesländer würden folglich durch die geplante BAföG-Erhöhung nicht um Mehrkosten herum kommen, solange der Bund an der aktuellen Verteilung der BAföG-Kosten (derzeit 65 Prozent Bund, 35 Prozent Länder) festhält.
Der Gesetzentwurf des BAföG-Änderungsgesetzes wird nun im Vermittlungsausschuss diskutiert und modifiziert. Der Ausschuss tagt jedoch erst im September, so dass nicht mit einer raschen Lösung des Problems zu rechnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Länder ihre Zustimmung zu diesem Gesetz erneut vom Bund vergolden lassen.
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