Am 21.04.2010 hat das Kabinett zwei wichtige Gesetzentwürfe für Studierende beschlossen: neben dem 23. BAföG-Änderungsgesetz wurde ebenfalls ein Entwurf für die Einführung eines nationalen Stipendienprogramms befürwortet.
Die Zielsetzung dieser beiden Entwürfe wurde dabei klar von der Bundesbildungsministerin Anette Schavan formuliert: „Jeder junge Mensch soll sich darauf verlassen können, dass seine Entscheidung für eine gute Bildung nicht an finanziellen Hürden scheitert und dass sich besonderes Engagement in der Ausbildung lohnt und honoriert wird“. Ein bedarfsgerechtes BAföG und ein leistungsabhängiges Stipendium sollen bei der allgemeinen Verbesserung der Studienfinanzierungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle spielen, so Schavan.
Der weiterhin steigenden Zahl von Studierenden in Deutschland entsprechend, soll durch die Änderungen der Kreis der Förderberechtigten abermals erweitert werden. Die folgenden Änderungen sollen laut aktuellen Planungen mit Beginn des Wintersemesters 2010/2011 in Kraft treten:
Wie aus der Liste ersichtlich wird, fanden neben den Erhöhungen der Freibeträge und Bedarfssätze auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung der BAföG-Förderung Berücksichtigung im Entwurf. Die Reduzierung des Aufwandes und der teils schwierigen bzw. zeitintensiven Beschaffung von Nachweisen und deren individuelle Prüfung, erleichtern beiden Seiten die Arbeit: den Studierenden und den Prüfstellen.
Neben den aufgeführten Veränderungen sind weitere Anpassungen bei den Auslandszuschlägen und beim Schüler-BAföG geplant, die vorrangig eine Vereinfachung des Prüfungsverfahrens bzw. gewisse Pauschalisierungen mit sich bringen.
“In einer modernen Gesellschaft mit immer mehr Arbeitsplätzen, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordern, ist es wichtig, allen jungen Menschen unabhängig vom Einkommen der Eltern den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen”, sagte Schavan. “Genauso wichtig ist es aber auch, die besonders Begabten zu fördern. Wir starten deshalb jetzt eine ganz neue Förderung, von der unser Land auf lange Sicht profitieren wird.”
Das Kabinett legt im Gesetzesentwurf seine Pläne zur Einführung eines nationalen Stipendienprogramms dar und will damit die schon heute durch die Hochschulen erworbenen Stipendien unterstützen. Diese zumeist aus der Wirtschaft und von Privatpersonen stammenden Stipendien sollen durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt werden. Die Finanzierung dieser Zuschüsse soll zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erbracht werden.
Die Auswahl der Stipendiaten kann dabei auf Grundlage zahlreicher Kriterien getroffen werden: neben dem gesellschaftlichen Engagement und der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, können auch besondere Umstände der familiären Herkunft wie Migrationshintergründe berücksichtigt werden. Derartige Leistungsstipendien werden bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat nicht zur Berechnung der BAföG-Zuschüsse angerechnet.
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