Rund 820.000 Schüler und Studenten erhielten im Jahr 2008 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Alle Empfänger dieser Existenzsicherungshilfe verbinden die Mühen einer Antragstellung, die mindestens einmal jährlich erfolgen muss. Abhängig von den Lebensumständen der Empfänger und ihrer Eltern schwankt der Zeitaufwand zum Ausfüllen der Anträge erheblich. Ein von der Bundesregierung eingesetzter Normenkontrollrat hat sich mit der Fragestellung beschäftigt, wie die Anträge einfacher und verständlicher gestaltet werden können, um sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten der bearbeitenden Ämter für mehr Klarheit und Zeitersparnis zu sorgen.
Unter dem Motto „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ wurden insgesamt 683 Studierende befragt. Zusätzlich wurden acht Bundesländer und insgesamt 14 Ämter für Ausbildungsförderung in die Studie mit eingebunden. Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass Studierende im Schnitt rund fünfeinhalb Stunden zum Ausfüllen eines Erstantrages benötigten. Die Werte Schwanken dabei je nach Lebenssituation des Antragstellers erheblich: unkomplizierte Rahmenbedingungen sorgen für eine Bearbeitungszeit von rund einer Stunde, während die Bearbeitungszeit in extrem vielschichtigen Fällen (mehrere Geschwister, komplizierte Einkommenslage der Eltern mit Vermischungen von Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis) bis zu 25 Stunden dauerte. Im Falle des Zweitantrages wurde zum Ausfüllen durchschnittlich rund eine Stunde weniger Zeit benötigt. Das Ausfüllen von BAföG-Anträgen für ein Auslandsstudium dauert laut der ermittelten Werte rund sieben Stunden.
Am problematischsten und zeitintensivsten wurde vom Großteil der Befragten das Einholen von Nachweisen der Eltern, von Professoren und Vermietern beschrieben. Auch die Ämter haben in dieser Beziehung auf Missstände aufmerksam gemacht: fehlende Nachweise oder Angaben in den komplizierten Formblättern erfordern zeitaufwändige Recherchen und Nachfragen bei den Antragstellern – dabei können zwischen Antragstellung und Ergehen eines Bescheides zwei bis sechs Monate vergehen.
Die Angaben der Befragten in Sachen Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Anträge ergaben, dass zwar über 60 Prozent der Befragungsteilnehmer die Formblätter des Antrages übersichtlich fanden, es jedoch in Sachen Verständlichkeit schlechter aussieht: rund 50 Prozent fanden den Antrag in Teilen unverständlich. Als besonders problematisch wurden hier insbesondere die nötigen Erklärungen zur Einkommenslage der Eltern empfunden.
Die Bearbeitungszeit der BAföG-Ämter für einen Antrag ist indes deutlich niedriger als im Falle der Studenten: durchschnittlich eine Stunde wird benötigt, wobei auch hier teils erhebliche Schwankungen durch unterschiedliche Umfänge der Anträge entstehen. Auch zwischen den Ämtern klaffen mitunter deutliche Unterschiede in der Bearbeitungszeit. Die abweichenden Werte zwischen den Ämtern entstehen durch uneinheitliche Softwaresysteme und durch Unterschiede bei der Prüfungstiefe der Angaben.
Im Rahmen der Untersuchung des Rates wurden zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen am bestehenden Antragsverfahren gemacht. Ein Vorschlag spricht die Pauschalisierung einiger Posten im BAföG an. Denkbar wäre beispielsweise eine Pauschalisierung der Mietkosten, wobei hier nach einer fairen Lösung gesucht werden müsse, die sich an den tatsächlichen Mietkosten (die je nach Stadt sehr unterschiedlich ausfallen können) einer Region orientiert.
Um Zeit zu sparen, schlägt der Rat weiterhin vor, die Antragstellung zukünftig online abzuwickeln. Hierfür sollte eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt werden, wobei hier die Selbstbestimmung der einzelnen Bundesländer hinderlich werden dürfte. Beim Erbringen von Nachweisen ist die Umstellung auf die Nutzung des Internets derweil wenig hilfreich: hier werden weiterhin der Postweg oder die persönliche Vorlage unersetzbar bleiben.
In einer aktuellen Novelle des BAföG wurden bereits einige vom Normenkontrollrat vorgeschlagene Detailänderungen an den Formblättern aufgegriffen und umgesetzt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren künftig weiter vereinfacht und insbesondere in Punkto Verständlichkeit weniger Probleme auftreten werden.
Die Kosten für das Erststudium nach einer Berufsausbildung sind Werbungskosten.
In einem Urteil des BFH (vom 02.07.2009, VIR 14/09) wurde entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Studienkosten / -gebühren im Erststudium Werbungskosten sein können und von der Steuer abgesetzt werden können.
Voraussetzung hierbei ist nach der abgeschlossenen Berufsausbildung das Beginnen eines Studiums. Ein reguläres Studium an einer öffentlichen Hochschule kostet um die 35.000 – 50.000 € an privaten Hochschulen umso mehr. Hier lohnt sich also der Gang zum Steuerberater.
Erst nach Vorliegen schriftlichen Urteilsgründen wird sich zeigen, ob die Entscheidung des BFH auch Indizwirkung auf die Aufnahme eines Studiums direkt nach dem Abitur hat.
Quelle: Bund der Steuerzahler.
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