Das Bundesverfassungsgericht hat die Ansicht von sechs CDU-regierten Bundesländern bestätigt, daß die Bundesregierung keine Kompetenz habe, die Erhebung von Studiengebühren zu verbieten.
Nach Ansicht der Richter ist es dem Bund nur dann gestattet, in die Bildungspolitik der Länder einzugreifen, wenn die “Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland” bedroht sei.
Mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen kündigten an, bald Studiengebühren einzuführen.
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