Wer nach seinem Studium als Beamter oder Rechtsanwalt arbeiten möchte, sollte bei den Vermögensangaben im Bafög-Antrag besser nicht schummeln. Denn wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft.
Gerade von Beamten wird aber vielfach eine vorstrafenfreie Lebensführung erwartet, die Einstellung kann durch den Bafög-Betrug also auf der Kippe stehen.
Ähnlich ist es bei Rechtsanwälten: Die zuständige Anwaltskammer kann Einsicht in das Bundeszentralregister nehmen, wo sogar Geldstrafen unter 90 Tagessätzen verzeichnet sind.
Wer beim Ausfüllen des Bafög-Antrags mit seinem Vermögen schummelt, sollte sich das in Zukunft lieber noch einmal überlegen. Denn heute hat das Bayerische Oberste Landgericht in München ein Urteil gefällt, in dem das Verschweigen von Vermögen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Betrug gewertet wird (AZ.: 1St RR 129/04 ).
Diese Grundsatzentscheidung kommt einen Studenten aus dem Allgäu teuer zu stehen, denn er muß nun insgesamt 5.220 Euro (120 Tagessätze zu je 46 Euro) Strafe zahlen und ist damit vorbestraft.
Bafög-Empfänger dürfen maximal ein Vermögen von 5.200 Euro verfügen. Darüber hinausgehendes Vermögen wird auf die Bafög-Leistungen angerechnet.
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Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Münster sind Studiengebühren für Langzeitstudenten verfassungsgemäß.
Dieses Urteil wurde heute gefällt. Im aktuellen Fall hatten vier Kölner Studenten gegen die Studiengebühren für Langzeitstudenten in Nordrhein-Westfalen geklagt.
Dort müssen Studenten, die im Regelfall länger als das 1,5-fache der Regelstudienzeit an einer Hochschule eingeschrieben sind, pro Semester 650 Euro zahlen.
Nach Ansicht der Richter entstehen durch Gebühren für Langzeitstudierende keine sozialen Barrieren, da in der 1,5-fachen Zeit ein Studium grundsätzlich beendet werden könne.
An den deutschen Hochschulen sind in diesem Jahr knapp 3% weniger Studenten eingeschrieben als noch vor einem Jahr. Dies teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit. Damit sank die Zahl der Studenten erstmals seit einigen Jahren wieder leicht.
Grund für den Rückgang auf 1,966 Millionen Studenten ist vor allem die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In den beiden Bundesländern sank die Zahl der Studenten um 16% bzw. 14% im Vergleich zum Wintersemester 2003 / 2004.
Die Studienanfängerquote sank von 38,9% auf 37,3%, der Anteil der weiblichen Studenten ist mit 48% auf einem historischen Höchststand.
Deutschland gehört nicht mehr in vielen Bereichen zur Weltspitze, gerade nicht in der Bildung. Gerade deshalb wird es für Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) wohl eine Freude gewesen sein, mitzuteilen, daß die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile die dritthöchste Quote von Auslandsstudenten weltweit hat.
Nur die Studenten aus Korea und Japan studieren häufiger im Ausland. Durchschnittlich 15% aller Studierenden verbringen ein oder mehr Semester im Ausland. Am meisten gefragt ist dabei nach Angaben von Frau Bulmahn das Studium an britischen Universitäten.
Der am morgigen Donnerstag erscheinenden Ausgabe der Zeit 02. Dezember liegt eine 40-seitige Sonderbeilage “Zeit Chancen - Studium und Karriere” bei.
Neben Informationen über neue Studiengänge behandelt das Heft folgende Themen:
Zudem gibt es im Finanz-Extra Informationen zu Versicherungen für Berufseinsteiger und zur Baufinanzierung online.
Mit der Umstellung unseres Designs vor zwei Tagen beginnen wir heute mit Einträgen in unser Weblog. Hier werden sich im Laufe der Zeit Informationen rund um Studienfinanzierung, Uni und Studium ansammeln.
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